Konzept Schulfahrten
Allgemein
Unter Schulfahrten verstehen wir alle Aktivitäten, die außerhalb des Schulgebäudes stattfinden. Schulrechtlich geregelt sind solche Veranstaltungen in dem aktuell gültigen Erlass vom Mai 2006 --> Lernen am anderen Ort (siehe dazu: Link)
Pädagogische Bedeutung
Neben den rein schulischen Effekten, die man auf Schulfahrten optimal vermitteln kann, sollen der Spaß und das Vergnügen ebenso ihre Berechtigung finden. Das bedeutet jedoch nicht, dass Schulfahrten als Freizeit bzw. Urlaub angesehen werden können: Sie dienen besonderen pädagogischen Zwecken und verlangen und fördern gegenseitiges Verstehen und Rücksichtnahme.
Da es sich bei Schulfahrten um eine schulische Veranstaltung handelt, ist die Teilnahme grundsätzlich verpflichtend.
Zeiträume
Grundsätzlich finden Schulfahrten in den unterschiedlichen Jahrgangstufen statt:
- innerhalb der ersten beiden Jahre ( Jahrgang 5 bzw. 6 ) findet die Unterstufenfahrt statt. Hier liegen die Ziele in Schleswig-Holstein bzw. in unmittelbar benachbarten Bundesländern (Dauer: in der Regel eine Woche).
- an der Hans-Brüggemann-Schule lernen die Kinder durchgehend in einem gemeinsamen Klassenverband. Ein erster Bruch findet allerdings nach der 9.Klasse statt, da dann einige Kinder die Schule mit dem ersten allge-meinen Schulabschuss (ESA - ehemals Hauptschulabschluss) verlassen. Darum findet Ende des 8. bzw. Anfang des 9. Jahrgangs eine Abschlussfahrt statt, die die Schüler und Schülerinnen schon zu ein bisschen weiter entfernten Zielen führen können. So gingen die letzten Fahrten z.B. nach Potsdam, in die Eifel oder sogar nach Holland bzw. Österreich (Dauer: bis zu 9 Tagen).
- im 10. Jahrgang fahren alle Klassen gemeinsam in die Hauptstadt Berlin (Dauer: bis zu 5 Tagen).
- im 12. Jahrgang (Q1) oder im 13. Jahrgang (Q2) finden die Studienfahrten statt. In der Regel fahren alle Schüler und Schülerinnen dieses Jahrgangs zu einem gemeinsamen Ziel. Hier geht es in das europäische Ausland, z.B. nach London, Rom und Schottland (Dauer: in der Regel eine Woche). Für nähere Informationen lesen Sie bitte auch unser --> Fahrtenkonzept Oberstufe.
- zusätzlich wird für die Sportklassen eine jährlich stattfindende Ausbildungsfahrt Schneesport angeboten. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot, für das man sich bewerben muss. Sie findet in der Schul-zeit statt, der versäumte Unterricht muss nachgeholt werden. Ausbildungsort sind Skigebiete in den Alpen (Dauer: bis zu 9 Tagen).
- in Absprache mit der Klassenleitung, den Schülern und Schülerinnen und deren Eltern können noch zusätzliche kürzere Schulfahrten, beispielsweise Kennenlernfahrten, Teamtraining etc. angeboten werden.
Kosten
Die Kosten für die Fahrten bis zur Jahrgangsstufe 10 (Sekundarstufe I) dürfen laut Schulkonferenzbeschluss einen Betrag von 320 € nicht überschreiten. Abweichend dazu kann diese Obergrenze überschritten werden, wenn alle Eltern damit einverstanden sind.
Die Kostenzielgröße für die Studienfahrten in der Oberstufe (Sekundarstufe II), die unter Einbeziehung der Schüler und Schülerinnen und deren Eltern fahrtgenau festgelegt wird, liegt bei 500 €.
Für die freiwillige Ausbildungsfahrt Schneesport entstehen z.Z. Kosten von 435 € pro Teilnehmer/In.
Sollten finanzielle Schwierigkeiten bestehen, finden sich in Absprache mit den Klassenleitungen und der Schulleitung individuelle Lösungsmöglichkeiten. Suchen Sie in diesem Fall das Gespräch.